Berater Wärmeschutz Schallschutz
Wärmeschutz - aktuelle Normen und Gesetze
GebäudeEnergieGesetz - neues GEG
Der Bund führt noch parallel laufende Regeln zusammen: Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Die EU-Gebäuderichtlinie (2010) fordert den Niedrigstenergie-Standard für Neubauten. Deshalb ein neues GEG ab 2019 für öffentliche und ab 2021 für privatwirtschaftliche Gebäude.
DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
Geltungsbereich ist die Planung und Ausführung von mehr als auf 19 °C beheizten Aufenthaltsräumen in Hochbauten. Ebenso gilt sie für Aufenthaltsräume in Hochbauten, die ihrer Bestimmung nach auf niedrige Innentemperaturen (mehr als 12 °C und weniger als 19 °C) beheizt werden. Nebenräume, die zu Aufenthaltsräumen gehören, sind dabei wie Aufenthaltsräume zu behandeln. Zu den Gebäuden mit normalen Innentemperaturen gehören unter anderem:
- Wohngebäude,
- Bürogebäude, Verwaltungsgebäude,
- Schulen,
- Krankenhäuser
- Gebäude des Gaststättengewerbes,
- Warenhäuser und sonstige Geschäftshäuser,
- Betriebsgebäude mit Innentemperaturen von mindestens 19 °C.
Energieausweise
Seit über zehn Jahren müssen Eigentümer mit einem Energieausweis nachweisen, wie effizient ihre Immobilie ist. Dabei sind die Dokumente zehn Jahre gültig. Ist die Frist abgelaufen, muss ein neuer Ausweis her. Besitzer von Gebäuden mit einem solchen Energieausweis müssen jetzt einen aktuellen Energieausweis beantragen, wenn sie ihr Haus in nächster Zeit vermieten, verkaufen oder auch verpachten wollen.