Aktuelle HOAI 2013
Die Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) ist am 17.07.2013 in Kraft getreten (BGbl Nr. 37). Gleichzeitig trat die HOAI für Architekten und Ingenieure in der Fassung vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2732) außer Kraft.
Abweichendes Bausoll und zunehmende Nachtragsforderungen sind vielerorts typische, fast unvermeidbare Konfliktfelder zwischen Planern, Bauherren und Bauunternehmen.
Deshalb ist offensichtlich bis heute keine Neufassung in Sicht.
§ 6 HOAI - Zeithonorar
(1) Zeithonorare sind auf der Grundlage der Stundensätze durch Vorausschätzung des Zeitbedarfs als Festbetrad oder Höchstbetrag zu berechnen.
Ist eine Vorausschätzung des Zeitbedarfs nicht möglich, so ist das Honorar nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf auf der Grundlage von Stundensätzen zu berechnen.
(2) Werden Leistungen des Auftragnehmers oder seiner Mitarbeiter nach Zeitaufwand berechnet, so kann für jede Stunde je nach Schwierigkeitsgrad 38,00 € bis 82,00 € berechnet werden.
Bauphysik Beratung
Konsultationen sind immer hilfreich bei Entscheidungsfindungen. Auf der Baustelle, im Planungsbüro oder sogar per E-Mail werden kleinere Probleme unbürokratisch gelöst.
Das Honorar wird in diesen Fällen nach Zeitaufwand berechnet. Jede angefangene Stunde kostet 60,00 € zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer. Fahrkosten, soweit erforderlich, werden extra berechnet. Bei Bedarf wird auch ein Beratungsprotokoll geliefert.
Pauschales Berater-Honorar
Ein Pauschalhonorar ist vereinbar, wenn der voraussichtliche Arbeitsaufwand abschätzbar ist.